Wir bieten medizinische Versorgung in den eigenen vier Wänden. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, müssen aber von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Unter anderem zählen hierzu folgende Leistungen:
Diese Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, müssen aber von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden.
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der täglichen Pflege. Wenn ein Pflegegrad besteht werden diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, können diese Leistungen natürlich auch privat finanziert werden.
Jeder der einen Pflegegrad besitzt, muss alle 3-6 Monate einen Beratungseinsatz bei der Pflegekasse vorweisen, um die Leistung weiter in Anspruch nehmen zu können. Diesen führen wir gerne bei Ihnen durch.
Wir möchten Sie und Ihre Angehörigen auch am Ende eines Lebens begleiten und Ihnen Ihre Ängste nehmen, damit Sie würdevoll Abschied nehmen können.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen diese Leistung zu.
Unsere Entlastungsleistungen umfassen Betreuungsdienste und hauswirtschaftliche Unterstützung. Liebevolle und kompetente Mitarbeiter begleiten Sie zum Beispiel zu Arztbesuchen, gehen gemeinsam mit Ihnen spazieren, einkaufen oder leisten Ihnen in Ihrem zu Hause Gesellschaft. Gerne unterstützen wir Sie auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Diese Leistungen sind unterstützen und sorgen für Entlastung im Alltag.
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen diese Leistung zu.
Sind Sie als pflegende/r Angehörige/r verhindert, beispielsweise durch einen Urlaub oder lediglich stundenweise, dann betreuen wir gerne Ihre/n zu pflegende/n Angehörigen, damit dieser in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann.
Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – etwa durch Urlaub oder Krankheit – übernehmen wir die Betreuung Ihrer Angehörigen. So ist eine kontinuierliche Pflege gewährleistet, ohne dass die Familie sich sorgen muss.