Leistungen der Pflegekasse SGB XI
Folgende Leistungen können Sie über Ihren Pflegegrad in Anspruch nehmen. Sie können diese Leistungen aber auch privat finanzieren, falls noch kein Pflegegrad vorliegt.
• Grundpflege
Hierunter fallen alle Leistungen im Rahmen der Körperpflege bis zur Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Einkäufe.
• Betreuung- und Entlastungsleistungen
Liebevolle und kompetente Betreuungskräfte begleiten Sie zu Arztbesuchen, gehen gemeinsam mit Ihnen spazieren, einkaufen oder leisten Ihnen in Ihrem zu Hause Gesellschaft. Auf Wunsch können Sie auch hauswirtschaftliche Leistungen in Anspruch nehmen.
• Beratungseinsatz
Jeder der einen Pflegegrad besitzt, muss alle 3-6 Monate einen Beratungseinsatz bei der Pflegekasse vorweisen, um die Leistung weiter in Anspruch nehmen zu können. Diesen führen wir gerne bei Ihnen durch.
• Verhinderungspflege
Sind Sie als pflegende/r Angehörige/r verhindert, beispielsweise durch einen Urlaub oder lediglich stundenweise, dann betreuen wir gerne Ihre/n zu pflegende/n Angehörigen, damit dieser in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann.
• Finalpflege
Wir möchten Sie und Ihre Angehörigen auch am Ende eines Lebens begleiten und Sie in dieser schweren Zeit kompetent betreuen und Ihnen Ihre Ängste nehmen, damit Sie würdevoll Abschied nehmen können.
Leistungen der Krankenkasse SGB V
Diese Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, müssen aber von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden.
• Behandlungspflegen
Kompressionsstrümpfe sachgerecht an-, und ausziehen
Medikamente stellen und/ oder Gabe
Blutzuckerkontrolle
Subkutane Injektionen
Augentropfengabe
Drainagenversorgung
Katheterpflege
…und vieles mehr
• Krankenhausverhinderungspflege
Bieten wir Ihnen gerne an, wenn sie schon aus dem Krankenhaus entlassen wurden, aber noch Unterstützung zu Hause benötigen. Sowohl bei der Grundpflege, als auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.